Stand Mai 2002
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schuchhardt GmbH
Saarbrücker Straße 5, 66130 Saarbrücken
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Geschäftspartners/Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Der Geschäftspartner/Besteller berechtigt uns ausdrücklich, seine verbindlich erteilten Aufträge zur Geschäftsabwicklung zu den vereinbarten Konditionen und auf der Grundlage dieser AGB’s an Dienstleistungsnehmer der Ring grafischer Fachhändler GmbH weiter zu geben.
2. Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.
Der Geschäftspartner/Besteller ist sechs Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Falls wir nicht binnen sechs Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen, so gilt die Bestätigung als erteilt.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dies gilt auch für eine Abänderung der Schriftform.
3. Preise, Preisänderungen
Die Preise schließen bei der Lieferung von Waren die Verpackung, den Transport und die Transportversicherungskosten nicht ein. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung trägt der Geschäftspartner/Besteller unsere Versand- und Bearbeitungskosten. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für Waren/Dienstleistungen im Bestellwert unter 50,00 Euro erheben wir zusätzlich einen Mindermengenzuschlag von 10,00 Euro.
Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefer-/Leistungstermin mehr als vier Monate liegen, sind wir berechtigt bei einer Steigerung von Material- und Rohstoffpreisen, Löhnen und Gehältern , Herstellungs- und Transportkosten, die am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Preise zu berechnen. Soweit sich hierbei die Preise um mehr als 10 % gegenüber den ursprünglichen Preisangaben erhöhen, ist der Geschäftspartner/Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Unseren werkvertraglichen Leistungen liegen unverbindliche Kostenvoranschläge zugrunde, die nicht Vertragsbestandteil sind. Sie können im Rahmen des rechtlich Zulässigen überschritten werden. Zusatzleistungen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, auch wenn sie nicht schriftlich bestätigt sind.
Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln, haften wir nicht für die Richtigkeit etwaiger Kostenvoranschläge oder sonstiger Angebote, weder von uns noch von Seiten des Dritten.
Wenn wir ausnahmsweise ungebrauchte Ersatzteile zurücknehmen, berechnen wir als Aufwandpauschale 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 10,00 Euro zuzüglich entstandener Transportkosten.
4. Lieferzeiten
Lieferzeiten sind nach unseren voraussichtlichen Lieferungsmöglichkeiten angegeben und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände jeglicher Art. Alle Angaben über Lieferzeiten – auch in Auftragsbestätigungen – sind daher für uns unverbindlich. Der Geschäftspartner/Besteller kann uns sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Geschäftspartner/Besteller hat nach Ablauf der Nachfrist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Zu Teilleistungen oder Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
5. Versand und Gefahrenübergang, Abnahme
Die Gefahr geht auf den Geschäftspartner/Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Geschäftspartner/Besteller über.
Bei Werkleistungen hat eine förmliche Abnahme stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt unsere Leistung als abgenommen mit Ablauf von einer Woche, nachdem der Geschäftspartner/Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat. Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind spätestens bei Abnahme bzw. eine Woche, nachdem der Geschäftspartner/Besteller die Leistung oder eine Teilleistung in Benutzung genommen hat, uns gegenüber geltend zu machen. Bei der Abnahme geht die Gefahr auf den Geschäftspartner/Besteller über.
6. Leistungsänderung
Wenn an Waren vor der Auslieferung Änderungen in Konstruktion oder Ausführung oder Beschaffenheit allgemein eingeführt werden, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bestellten Geräte mit den inzwischen eingeführten Änderungen zu liefern, soweit dies handelsüblich und für den Geschäftspartner/Besteller zumutbar ist.
7.Gewährleistung und Haftung
Ist unsere Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist seit Gefahrübergang/Abnahme durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Geschäftspartners/Bestellers Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unseren unmittelbaren Geschäftspartnern/Bestellern zu und sind nicht übertragbar. Verkürzen Hersteller/Lieferanten die Gewährleistungsfrist von 24 auf 12 Monate, wird diese Einschränkung auch gegenüber dem Geschäftspartner/Besteller wirksam.
Wir haften nicht für von uns vermittelter Leistungen Dritter. Gewährleistungsansprüche sind insoweit direkt an den Dritten von Seiten des Geschäftspartners/Bestellers zu richten.
Im Falle einer Mitteilung des Geschäftspartners/Bestellers, dass die Leistung oder das Werk nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir nach unserer Wahl, dass:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;
b) der Geschäftspartner/Besteller das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker von uns geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Geschäftspartner/Besteller verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind.
Der Geschäftspartner/Besteller muss bei Lieferung von Waren die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden und Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Geschäftspartner/Besteller unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung , schriftlich mitgeteilt werden, soweit nicht der zweite Absatz von „Versand- und Gefahrenübergang, Abnahme“ dieser Bedingungen zur Anwendung kommt. Die mangelhafte Leistung ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Auf unsere Aufforderung hat der Geschäftspartner/Besteller Fotos der mangelhaften Leistung herzustellen und an uns zu übersenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt diese Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
Schlagen die Nachbesserungen oder die Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Geschäftspartner/Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Mangelfolgeschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn unsere bzw. vom Hersteller vorgeschriebene Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an unserer Leistung vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen des Herstellers oder Lieferanten entsprechen, oder wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung durch den Geschäftspartner/Besteller oder durch Dritte zurückzuführen ist.
Sie erlischt auch, wenn Reparaturen oder Veränderungen an unseren Leistungen durch nicht von Hersteller oder Lieferanten autorisierte Servicetechniker oder- unternehmen durchgeführt werden.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Geschäftspartner/Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern wollen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Geschäftspartner/Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren/Leistungen (im nachfolgenden Vorbehaltsware genannt) vor. Der Geschäftspartner/Besteller darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Im übrigen werden vom Geschäftspartner/Besteller die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Geschäftspartner/Besteller auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners/Bestellers - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgeberansprüche des Geschäftspartners/Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt des Vertrags.
Verarbeitung oder Umbildung von uns gelieferter Vorbehaltsware erfolgen stets für uns als Hersteller/Lieferant, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-)eigentum von uns durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)eigentum des Geschäftspartners-/Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Geschäftspartner/Besteller verwahrt unser (Mit-)eigentum unentgeltlich.
Der Geschäftspartner/Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Geschäftspartner/Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Geschäftspartner/Besteller stets widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns nur widerrufen werden, wenn der
Geschäftspartner/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
9. Zahlung
Zahlungen sind nach den von uns jeweiligen festgelegten oder besonders vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, so sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug ( bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung mit 2 % Skonto) zahlbar. Bei Serviceleistungen und Ersatzteillieferungen ist die Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
Eingehende Zahlungen werden stets auf die ältere fällige Rechnung verrechnet, auch wenn der Geschäftspartner/Besteller anders lautende Bestimmung verfügt. Der Geschäftspartner/Besteller ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Kommt der Geschäftspartner/Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsabschluß wesentlich, so werden alle Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit ihm unabhängig einer zuvor gewährten Stundung oder der Hereinnahme von Wechseln oder Schecks zur sofortigen Zahlung fällig. Wir sind in diesem Falle nach unserer Wahl berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten. In diesem Fall haftet der Geschäftspartner/Besteller für den Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Gerät der Geschäftspartner/Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, Verzugkosten in Höhe von 1 % des jeweils fälligen Betrages für jeden angefangenen Monat sowie 5 Euro incl. Porto für jede weitere Mahnung zu berechnen. Zahlt der Geschäftspartner/Besteller nach Verzug, werden Zahlungen zunächst auf die entstandenen Zinsen und Kosten und dann erst auf die Hauptforderung verrechnet.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Geschäftspartner/Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist das Amtsgericht Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollten Einzelbedingungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt, insbesondere nicht Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt.